Briefwahl

so funktioniert´s …

Zur Kommunalwahl in Bayern am 15. März 2020 öffnen die Wahllokale auch in Pfronten um 08 Uhr und schließen um 18 Uhr. Wer nicht direkt im Wahllokal wählen möchte oder kann, sollte seine Stimme unbedingt per Briefwahl abgeben.

Aber wie lassen sich die Briefwahlunterlagen beantragen?
Ab wann ist das möglich und welche Fristen gelten?

Jeder Wahlberechtigte bekommt eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde Pfronten zugeschickt, wenn sein Wohnsitz dort spätestens bis zum 09. Februar 2020 gemeldet ist. Diese Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens drei Wochen vor der Kommunalwahl 2020 bei den Wählern eingehen – also bis zum 23. Februar 2020. Wenn dann Briefwahl gewünscht ist, lässt sich der Antrag auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung ganz einfach dafur nutzen.

Die Briefwahlunterlagen lassen sich bei Bedarf auch schon vorher bei der Gemeinde Pfronten beantragen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt der Versand. Wer sie mit dem Formular der Wahlbenachrichtigung anfordert, sollte die Briefwahlunterlagen auch innerhalb von einer Woche per Post zugeschickt bekommen.

Die Anträge für die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 13. März 2020 bei der Gemeinde Pfronten vorliegen, also zwei Tage vor der Kommunalwahl. Wer sich erst kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag am besten mündlich bei der Gemeinde Pfronten stellen – dann werden die Unterlagen sofort ausgehändigt.

Abgeschickt werden sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dann spätestens drei Werktage vor der Wahl. Nur so ist garantiert, dass er noch rechtzeitig ankommt. Danach ist es sicherer, ihn direkt abzugeben. Wo das möglich ist, lässt sich den Briefwahlunterlagen entnehmen.

Das Anfordern der Briefwahlunterlagen ist mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Auch per E-Mail und Fax lassen sie sich beantragen – allerdings nicht telefonisch.

Die Briefwahlunterlagen umfassen die folgenden Dokumente:

  • einen Wahlschein
  • Stimmzettel
  • Stimmzettelumschläge
  • einen roten Wahlbriefumschlag
  • ein Merkblatt

Das Vorgehen bei der Briefwahl ist auf dem Merkblatt detailliert beschrieben. Die ausgefüllten Stimmzettel werden in die Stimmzettelumschläge gelegt, die zugeklebt werden müssen. Sie kommen dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag, der ebenfalls zugeklebt werden muss.

… und nicht vergessen – Alfons Haf und Pfrontner Liste wählen !